Allgemeine Veranstaltungsbedingungen

Diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen der imbus AG, Kleinseebacher Straße 9, 91096 Möhrendorf (im Folgenden „imbus“) gelten für alle Leistungen im Rahmen der Fachkonferenz „Software-QS-Tag“ einschließlich zugehöriger, Tutorials und Workshops (im Folgenden „Konferenz“), die imbus für Teilnehmer erbringt.

Die Buchung und Zahlungsabwicklung für die Konferenz erfolgt über die summit GmbH, Hainstraße 16, 04109 Leipzig (im Folgenden „Buchungsdienstleister“), die im eigenen Namen, aber für Rechnung von imbus als Dienstleistungskommissionärin handelt. Für den Buchungs- und Zahlungsvorgang gelten die gesonderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Buchungsdienstleisters. Durch den Erwerb eines Tickets kommt hinsichtlich der Veranstaltungsleistung ein Vertrag ausschließlich zwischen dem Teilnehmer und imbus zustande.

Anmeldung

  1. Angebote von imbus zur Teilnahme an Konferenzen sind freibleibend und unverbindlich.
  2. Anmeldungen zu Konferenz als Teilnehmer können verbindlich nur über den Ticketshop des Buchungsdienstleisters erfolgen.
  3. Die Annahme der Anmeldung des Teilnehmers durch imbus ist erst dann verbindlich, wenn eine Buchungsbestätigung des Buchungsdienstleisters vorliegt. Die Bestätigung erfolgt per E-Mail.
  4. Über die Annahme der Anmeldungen von Teilnehmern entscheidet imbus. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.

Kündigung durch den Teilnehmer

Umbuchungen und Stornierungen durch Teilnehmer müssen immer schriftlich per Post, per Telefax oder per E-Mail erfolgen und sind kostenfrei, wenn sie spätestens 4 Kalender-Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Buchungsdienstleister eingehen. Ein Ersatzteilnehmer kann selbstverständlich benannt werden. Bei Nichterscheinen ohne fristgerechte Absage oder vorzeitigem Verlassen der Veranstaltung ist die Teilnahmegebühr inkl. gebuchter Hotelübernachtung im Veranstaltungshotel in voller Höhe zu zahlen.

Widerrufsbelehrung:

Umbuchungen und Stornierungen durch Teilnehmer müssen immer schriftlich per Post, per Telefax oder per E-Mail erfolgen und sind kostenfrei, wenn sie spätestens 4 Kalender-Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim Buchungsdienstleister eingehen. Ein Ersatzteilnehmer kann selbstverständlich benannt werden. Bei Nichterscheinen ohne fristgerechte Absage oder vorzeitigem Verlassen der Veranstaltung ist die Teilnahmegebühr inkl. gebuchter Hotelübernachtung im Veranstaltungshotel in voller Höhe zu zahlen.

Widerrufsbelehrung:

Wenn der Teilnehmer Verbraucher ist im Sinne von § 13 BGB, also den Vertrag mit dem Diensteanbieter zu einem Zweck schließt, der weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, wird Ihm mit den folgenden Bestimmungen ein Widerrufsrecht eingeräumt. Das Recht, die Nutzung jederzeit beenden zu können, bleibt unberührt.

Widerrufsbelehrung:

Diese Vertragserklärung kann innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (Mail, Fax, Brief) widerrufen werden. Die Widerrufsfrist von 2 Wochen beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform und nicht vor Vertragsschluss oder vor Erfüllung unserer Informationspflicht gemäß § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Die Widerrufserklärung können Sie an folgende Adresse richten:

imbus AG, Hauptstr. 8a, 91096 Möhrendorf, DEUTSCHLAND
E-Mail: info@imbus.de
Fax: +49 9131 7518-50

Folgen des Widerrufs

Liegt einen wirksamen Widerruf vor sind die bereits empfangene Leistungen und gezogenen Nutzungen zurückzugeben. Wenn dies ganz oder teilweise unmöglich ist, muss einen Wertersatz, innerhalb von 30 Tage nach Absendung der Widerrufsbelehrung, geleistet werden.
Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben.

Ende der Widerrufsbelehrung

Kündigung durch imbus

  1. imbus ist berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn der Teilnehmer mit der Zahlung der Teilnahmegebühr in Verzug gerät und die Zahlung auch nicht nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist bezahlt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus anderen Gründen bleibt unberührt.
  2. imbus ist berechtigt, die Veranstaltung - auch nach erfolgter Anmeldebestätigung - - eventuell auch kurzfristig - abzusagen, wenn die Durchführung der Konferenz wegen einer absehbar geringen Beteiligung für sie nicht von Interesse ist. Zu diesem Zeitpunkt bereits geleistete Zahlungen werden dem Teilnehmer zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers gegen imbus sind ausgeschlossen, insbesondere besteht kein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall, es sei denn, die Kosten entstehen aufgrund grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens von imbus.

Leistungen

In den Teilnahmegebühren sind die Kosten für die Konferenzunterlagen, für Pausenerfrischungen und Mittagessen und ggfs. die Teilnahme an einer Abendveranstaltung enthalten. Aufwendungen eines Teilnehmers, die durch An- und Abreise, Unterkunft oder Transfers am Veranstaltungsort entstehen, sind nicht enthalten.

Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Alle Preise verstehen sich pro Person und Veranstaltungstermin in Euro zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen MwSt. Die Rechnungsstellung und Zahlungsabwicklung erfolgt durch den Buchungsdienstleister. Die Teilnahmegebühr ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt und vor Veranstaltungsbeginn zu entrichten.
  2. Rabatte auf die Konferenzgebühren sind abschließend und nicht kombinierbar mit anderen Sonderkonditionen oder Rabatten, die seitens imbus oder gegebenenfalls über Dritte (Partnerunternehmen, Verbände usw.) gewährt werden.
  3. Sofern bei der Anmeldung keine Bestellnummer angegeben wurde, berechtigt das Fehlen einer Bestellnummer auf der Rechnung nicht zur Zurückweisung der Rechnung.

Abweichungen in der Durchführung

Das Programm kann inhaltlich von der Programmankündigung abweichen. imbus ist berechtigt, angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen und andere notwendige Veränderungen unter Wahrung des Gesamtcharakters der Konferenz vorzunehmen.
Darüber hinaus können gegenüber imbus keine weiteren Regressansprüche geltend gemacht werden.

Copyright und Urheberrecht von Konferenzmaterialien

Alle zur Verfügung gestellten Materialien - einschließlich ggf. den Teilnehmern auf Datenträgern überlassene oder über das Internet zugänglich gemachte Wissensprodukte - dienen ausschließlich dem persönlichen Gebrauch des Teilnehmers. Die Rechte an den Materialien und all ihren Teilen, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung, behält sich imbus (bzw. deren Lizenzgeber) vor. Kein Teil der Materialien darf - gleich zu welchem Zweck - von Dritten ohne schriftliche Genehmigung durch imbus reproduziert, vervielfältigt, unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet oder verbreitet werden.

Bild- und Tonaufnahmen

  1. imbus ist berechtigt, Fotografien, Zeichnungen sowie Film- und Videoaufnahmen vom Konferenzgeschehen und Teilnehmern anfertigen zu lassen und für Marketingzwecke zu verwenden. Der Teilnehmer erklärt - soweit erforderlich - hiermit sein Einverständnis. Gleiches gilt für Aufnahmen, die Presse und/oder Fernsehen mit Zustimmung von imbus anfertigen.
  2. Teilnehmer sind nicht berechtigt, Ton-, Film- oder Videoaufnahmen vom Konferenzgeschehen oder von Teilnehmern anzufertigen.

Haftung

  1. Alle Konferenzen werden mit größtmöglicher Sorgfalt vorbereitet und durchgeführt. Ein Weiterbildungserfolg ist jedoch nicht geschuldet.
  2. imbus haftet nicht für Schäden, die von Dritten (z.B.: Aussteller, Teilnehmer, Mitarbeiter des Konferenzzentrums) verursacht werden.
  3. Soweit gesetzlich zulässig sind Haftungsansprüche gegen imbus ausgeschlossen.

Information nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Es besteht keine Verpflichtung und keine Bereitschaft zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle.

Sonstige Regelungen

Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die aus diesem Vertragsverhältnis entstehen, ist Erlangen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand 01/2026