Workshop - 02.11.2011

14:00 - 16:00 Wie gestaltet man wasserdichte Verträge für agile Projekte Dr. Christiane Bierekoven, Rödl & Partner
Dr. Thomas Lapp, IT-Kanzlei dr-lapp.de GbR


Agile Softwareentwicklung hat das Ziel, die Anforderungen des Auftraggebers möglichst schnell und möglichst flexibel in Software umzusetzen. Dazu arbeitet man iterativ. Jede Iteration liefert ein besseres oder umfangreicheres Zwischenergebnis. Das Zwischenergebnis wird dem Kunden demonstriert und mit ihm diskutiert. Dabei erkennen die Beteiligten geänderte oder neue Anforderungen, oder sie lernen, bekannte Anforderungen besser zu verstehen. Wenn Kunde und Auftragnehmer gut zusammenarbeiten und konsequent auf ein gemeinsames Ziel zusteuern, kann so in kurzer Zeit sehr gute Software punktgenau entstehen.
Aber es kann auch sehr viel schief gehen. Das Modell legt nicht fest, nach wie vielen Iterationen das Produkt fertig sein wird. Im Gegenteil: agile Entwicklung liefert beiden Seiten beliebig viele Argumente, warum statt Fertigstellung noch eine weitere zusätzliche Iteration nötig ist. Das Modell erlaubt es, dass mit jeder Iteration, neu definiert wird, was das Produkt letztlich können soll und wie das Produkt aussehen soll.
Wie geht man mit solchen agilen Rahmenbedingungen aus vertraglicher bzw. juristischer Sicht um?
Wie gestaltet man einen Projektvertrag, so wasserdicht, dass man als Kunde die gewünschte Leistung erhält und auch notfalls einklagen kann, ohne damit die Agilität quasi zu verbieten. Muss im Vertrag gar nicht unterschieden werden, ob agil oder klassisch entwickelt wird? Oder ist eine neue Art der Vertragsgestaltung erforderlich?


Die Fachanwältin für IT-Recht Dr. Christiane Bierekoven und Rechtsanwalt Dr. Thomas Lapp erklären in ihrem Workshop, worauf bei der Vertragsgestaltung für agile Softwareprojekte zu achten ist. Anhand von Fallbeispielen aus ihrer anwaltlichen Praxis geben sie Tipps, was im Vertrag geregelt werden muss - sowohl für den "Einkäufer"/Kunden als auch für den "Hersteller"/Anbieter von Software. Punkte sind u.a.:
Wie müssen die bisherigen Vertragstypen an die neue Art der Programmierung angepasst werden? Benötigt man noch eine klassische Leistungsbeschreibung oder reicht auch eine (grobe) Zielvorgabe im Projektvertrag? Passt das traditionelle Change Request Verfahren noch oder sind flexiblere Änderungsverfahren zu entwickeln? Wie regelt man Gewährleistung und Haftung bei Softwarefehlern?
Wer darf Programmierergebnisse nutzen, die zwar entwickelt wurden, dann aber doch nicht ins Produkt übernommen werden? Welche Exit Strategien sind zu vereinbaren, um eine Beendigung des Softwareprojektes an einem Meilenstein zu ermöglichen, wenn das Projekt nicht sinnvoll fortgeführt werden

 

Dr. Christiane Bierekoven, Rödl & Partner
Dr. Christiane Bierekoven ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für IT-Recht, Associate Partner und Leiterin des IT-Kompetenzcenters bei Rödl & Partner in Nürnberg. Nach Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Köln und Lausanne, Rechtsreferendariat in Köln und Promotion Universität zu Köln, ist sie seit 1997 als Rechtsanwältin tätig, mit dem Schwerpunkt IT-Recht. Zunächst in einer überregionalen Sozietät in Bonn und seit Juli 2006 bei der internationalen Wirtschaftskanzlei Rödl & Partner in Nürnberg. Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit sind neben E-Commerce und elektronischem Marketing, insbesondere nationaler und internationaler Datenschutz, elektronische Archivierung, IT-Security, Outsourcing- und Projekt- sowie nationale und internationale Hard- und Softwareverträge. Frau Dr. Bierekoven ist Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik sowie des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologierecht des Deutschen Anwaltvereins und Dozentin der Deutschen Anwalts-Akademie im Fachlehrgang Informationstechnologierecht.

 

Dr. Thomas Lapp, IT-Kanzlei Dr. Lapp
Dr. Thomas Lapp ist seit 1991 als Rechtsanwalt, zunächst in Mannheim und seit 2001 in Frankfurt am Main, tätig. In Frankfurt am Main war er Partner einer mit dem Wirtschaftsprüfungsunternehmen PWC verbundenen Anwaltskanzlei und ist seit 2005 Partner der IT Kanzlei dr-lapp.de GbR. Dr. Lapp ist Gründungsmitglied und Vorstandsmitglied des deutschen EDV-Gerichtstages, Vorsitzender des Ausschusses Informationsrecht und elektronischer Rechtsverkehr der Bundesrechtsanwaltskammer, Vorsitzender des Fachanwaltsausschusses der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Gründungsmitglied und Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologierecht davit des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Mediation des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Vorsitzender der Nationalen Initiative für Informations- und Internetsicherheit NIFIS, Dozent der Deutschen AnwaltAkademie im Fachlehrgang Informationstechnologierecht, Lehrbeauftragter der Johannes Gutenberg Universität Mainz, Lehrbeauftragter der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Mainz, Mitglied der Redaktion des IT-Rechtsberaters, regelmäßiger Autor des juris Praxis Report IT-Recht und des juris Anwaltszertifikat online IT-Recht. Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit sind IT-Projektverträge, Outsourcingverträge, Softwareerstellungsverträge, Beratung beim IT-Einkauf und –Verkauf, Beratung und Konfliktmanagement in Projektkrisen und bei Projektschieflagen, Datenschutzrecht, IT-Sicherheitsrecht, IT-Compliance.

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