Workshop - 02.11.2011

16:30 - 18:30 Rechtliche Untiefen bei der agilen Softwareentwicklung erfolgreich umschiffen Prof. Dr. Lambert Grosskopf,
Kanzlei Prof. Dr. Lambert Grosskopf LL.M.Eur.


Kernstück eines Vertrages über die herkömmliche Erstellung von Software ist immer eine genaue Leistungsbeschreibung, damit die Entwickler wissen, was gefordert ist, und die Abnehmer prüfen können, ob die abzunehmende Software der vereinbarten Beschaffenheit entspricht. Bei der agilen Softwareentwicklung entsteht eine detaillierte Spezifikation aber erst nach dem Vertragsschluss, wenn überhaupt. Unter Umständen entstehen gar keine Spezifikationen, sondern man arbeitet nur anhand des Codes und einiger Architektur-Skizzen.
Der Festlegung der vertraglichen Pflichten sowie der Qualitätsmassstäbe, die an die noch zu definierende Leistung gestellt werden, müssen deshalb in den Mittelpunkt der vertraglichen Regelungen rücken. Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung müssen deshalb abstrakte Umschreibungen der Aufgaben, die von der Software gelöst werden sollen, sowie die Art der Zusammenarbeit und Kommunikation sein. Bleibt das Leistungsbild in den Vertragsgrundlagen aber verschwommen, desto mehr gerät der Kunde in die Versuchung, immer neue Sonderwünsche unterzubringen. Kritisch kann ausserdem der je nach eingesetzter Entwicklungsmethode teilweise oder vollständige Verzicht auf die Dokumentation werden, da dann einem späteren rechtlichen Soll-Ist-Vergleich die Grundlage fehlt.
Ausserdem kann die agile Softwareerstellung mit den Anforderungen an ein formelles Vergabeverfahren kollidieren und zu urheberrechtlichen Problemen führen, da der Auftraggeber in die Erstellung des Quellcodes mehr eingebunden ist als bei der herkömmlichen Softwareentwicklung.
In dem Vortrag soll aufgezeigt werden, wie die Klippen des bestehenden Rechtssystems dennoch für eine agile Softwareentwicklung umschifft werden können und welche rechtlichen Verfahren flexibel und geeignet sind, um gleichwohl den vom Gesetz vorgegebenen Soll-Ist-Vergleich zu ermöglichen.

Prof. Dr. Lambert Grosskopf, Kanzlei Prof. Dr. Lambert Grosskopf LL.M.Eur.
Prof. Dr. L. Grosskopf (Fachanwalt für IT-Recht / Urheber- und Medienrecht) wurde nach seinem Studium der Rechtswissenschaften und einem Aufbaustudium für Europäisches und Internationales Recht Lehrbeauftragter an der Universität und Hochschule Bremen, wo er inzwischen als Honorarprofessor lehrt. Neben seiner Tätigkeit als Anwalt war Prof. Dr. L. Grosskopf längere Zeit Justiziar der vg media - Gesellschaft zur Verwertung der Urheber- und Leistungsschutzrechte von Medienunternehmen mbH, einer der 11 in Deutschland zugelassenen Verwertungsgesellschaften.
Prof. Dr. L. Grosskopf ist Schiedsrichter am Arbitration Center for .eu-Disputes / Asian Domain Name Dispute Resolution Centre (ADNDRC) sowie Schlichter für IT-Streitigkeiten bei der Schlichtungsstelle der Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. (DGRI). Prof. Dr. L. Grosskopf berät nationale und internationale Unternehmen im IT-Recht, Datenschutz, Urheber- und Medienrecht, bei eDiscovery, Outsourcing und der Umsetzung der (IT-)Compliance.

 

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