Workshop III - 05.11.2010

11:00 - 13:00 Testen aus rechtlicher Sicht Prof. Dr. Lambert Grosskopf,
Corax Legal


Aus rechtlicher Sicht beziehen sich Fragen der „Fehlerfreiheit“ von Software aufden vertragsgemässen Zustand, das vereinbarte Ergebnis oder die Beschaffenheit der Software bei Anlieferung bezw. Abnahme. Ein fehlerfreier Zustand der Software bedeutet nicht zwangsweise auch Vertragserfüllung, während mit fehlerhafter Software gleichwohl die vereinbarte Leistung erbracht werden kann.

Richtig gestaltete Testverfahren und Testfälle können dazu beitragen, Streitigkeiten bei der Beurteilung des „vertragsgemässen Zustands“ und der Auftragserfüllung zu vermeiden oder zu entschärfen. Der Workshopleiter Prof. Dr. Lambert Grosskopf zeigt die Problematik an verschiedenen Fallbeispielen aus seiner Praxis auf.

Im Vordergrund stehen dabei Projekte in denen Software (z.B. eine Software zur Lagerverwaltung) kundenspezifisch entwickelt oder angepasst wird und eine kundenseitige Abnahme der Software erfolgt.

Die Teilnehmer diskutieren,

  • wie und wann sich Testmanager (hersteller- und/oder kunden-seitig) als interne Berater einbringen können, um den Abnahmeprozess vertragssicher festzulegen;
  • wie Testfälle bereits im Vertrag und für Juristen nachvollziehbar beschrieben werden können, damit nicht mit beliebigen Abnahmetests über eine Vertragserfüllung entschieden bzw. gestritten wird;
  • wie Fragen der HW/SW-Umgebung in der die entwickelte Software beim Kunden ablaufen soll Einfluß auf die Abnahme haben und berücksichtigt werden müssen;
  • worauf geachtet werden muss, damit diese Testfälle „das vereinbarte Projektergebnis“ auch angemessen widerspigeln und nicht (aus Sicht des Herstellers) unnötig Zusatzeigenschaften versprechen oder (aus Sicht des Abnehmers) zugesicherte Eigenschaften zu schwach abprüfen;
  • und falls es schon zum Streitfall gekommen ist: wie Testmanager durch geeignete Tests und Test-Dokumentation ihrer Partei am besten helfen können.

Prof. Dr. Lambert Grosskopf, Corax Legal
Prof. Dr. L. Grosskopf (Fachanwalt für IT-Recht / Urheber- und Medienrecht) wurde nach seinem Studium der Rechtswissenschaften und einem Aufbaustudium für Europäisches und Internationales Recht Lehrbeauftragter an der Universität und Hochschule Bremen, wo er inzwischen als Honorarprofessor lehrt. Neben seiner Tätigkeit als Anwalt war Prof. Dr. L. Grosskopf längere Zeit Justiziar der vg media - Gesellschaft zur Verwertung der Urheber- und Leistungsschutzrechte von Medienunternehmen mbH, einer der 11 in Deutschland zugelassenen Verwertungsgesellschaften.
Prof. Dr. L. Grosskopf ist Partner bei corax rechtsanwälte │ steuerberater │ wirtschaftsprüfer und Schiedsrichter am Arbitration Center for .eu-Disputes / Asian Domain Name Dispute Resolution Centre (ADNDRC) sowie Schlichter für IT-Streitigkeiten bei der Schlichtungsstelle der Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. (DGRI). Prof. Dr. L. Grosskopf berät nationale und internationale Unternehmen im IT-Recht, Datenschutz, Urheber- und Medienrecht, bei eDiscovery, Outsourcing und der Umsetzung der (IT-)Compliance.

 

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